Balkon-PV
Balkon-Photovoltaikanlagen sind eine kostengünstige und einfache Lösung zur Nutzung von Solarstrom, die sich insbesondere auch für Mietshäuser eignet. Neben der Wahl eines sonnigen Standortes, muss lediglich auf die sturmsichere Montage geachtet werden. Balkon-PV-Anlagen, die auch Balkonkraftwerke oder Steckersolaranlagen genannt werden, amortisieren sich meist bereits nach drei bis vier Jahren, bei 20 bis 30 Jahre Lebensdauer. Lediglich der Wechselrichter ist mit 10 bis 15 Jahren kurzlebiger. In diesem Sinne können die Kosten um ein Vielfaches wieder erwirtschaftet und eine dauerhafte Senkung Ihrer Stromkosten erreicht werden. Gleichzeitig ist dies ein Beitrag zur Energiewende.
Anmeldung
Für den Betrieb einer Balkon-PV-Anlage reicht es nach §8 EEG (5a) [1] diese ausschließlich bei der Bundesnetzagentur anzumelden. Dies geschieht über das Marktstammdatenregister [2].
Weiterhin ist zu beachten, dass die Gesamtleistung aller Ihrer Balkon-PV-Module nicht größer als 2000 Watt (2kW) sein darf. Die Leistung des damit kombinierten Wechselrichters darf 800 Watt nicht überschreiten.
Größere Anlagen sind sehr wohl möglich, jedoch gelten diese bei Überschreitung der genannten Werte als „normale“ Photovoltaikanlagen, nicht mehr als Balkon-PV, das den hier genannten vereinfachten Regeln unterliegt.
[1] https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__8.html
[2] https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR