Erschließungsbeiträge
Um eine Fläche als Baugebiet nutzen zu können, muss diese zunächst "erschlossen" werden, denn eine gesicherte Erschließung ist Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Grundstücks.
Zur Erschließung gehört u.a.
- die Anbindung an Wasser- und Energieversorgungsnetze sowie die Kommunikationsleitungen und
- die Herstellung der Straßen und Wege.
Die Kosten hierfür trägt der Grundstückseigentümer.
Die Aufwendungen für die Straße umfassen neben dem Straßenbau selbst auch die Straßenentwässerung ggf. auch Regenrückhaltung, die Beleuchtung, die gärtnerische Gestaltung sowie die Herstellung von Parkplätzen.
Die Gemeinde ist verpflichtet, diese Aufwendungen per Bescheid vom Grundstückseigentümer zu erheben.
Wenn Sie selbst bauen wollen, sollten Sie daher in Ihrer Finanzplanung einen ausreichend hohen Betrag für diese Leistungen einplanen.
Wenn Sie mit einem Bauträger bauen bzw. ein neu gebautes Haus erwerben, klären Sie, ob und welche Erschließungskosten mit dem Kaufpreis abgedeckt sind und welche nicht.
Sprechen Sie mich bei Unklarheiten gerne im Vorfeld an.
Ansprechpartner/in
Frau Rohdenburg![]() | |
ErschließungsrechtRathaus, Zimmer 19 // EG Damm 4 28790 Schwanewede Telefon: 04209 74-345 E-Mail: planung@schwanewede.de |