Bauberatung
Die Mitarbeiter des Bereiches Bauleitplanung stehen Ihnen gerne bei der Vorbereitung Ihres Bauvorhabens beratend zur Seite. Wenn Sie Fragen zur Bebaubarkeit eines Grundstücks haben, wissen möchten, welche rechtlichen Vorschriften zu berücksichtigen sind, oder Sie der Bodenrichtwert für ein Grundstück interessiert, wird Ihnen hier weitergeholfen.
Die Anträge für Baubegehren (Bauvoranfragen, Bauanzeigen & Bauanträge) werden von Architekten erstellt und bei der Gemeinde in dreifacher Ausfertigung eingereicht. Hier erfolgt die Prüfung der gemeindlichen Belange (u.a. planungsrechtliche Zulässigkeit, Löschwasserversorgung, Niederschlagswasserbeseitigung, wegemäßige Erschließung) mit anschließender Abgabe einer Stellungnahme und Weiterleitung der Unterlagen an den Landkreis Osterholz. Abschließend erteilt dieser, als zuständige Baugenehmigungsbehörde, die entsprechende Genehmigung.
Besteht (rechtlich) die Möglichkeit das genehmigungsfreie Verfahren nach § 62 NBauO zu wählen, erhält der Bauherr bei Vorliegen der Voraussetzungen nur eine Bestätigung der Erschließung von der Gemeinde.
In baurechtlichen Fragen können Sie sich bitte an das Bauordnungsamt des Landkreises Osterholz als Baugenehmigungsbehörde wenden.
Ansprechpartner/in
Herr Wegner![]() | |
BauberatungRathaus, Zimmer 19 // EG Damm 4 28790 Schwanewede Telefon: 04209 74-327 E-Mail: bauberatung@schwanewede.de |