eVergabe
Die Vergabe- und Vertragsunterlagen werden für diese Vergaben online über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe zur Verfügung gestellt. Ein Postversand der Ausschreibungsunterlagen wird nicht mehr vorgenommen. Dies ermöglicht Bietern eine effizientere und schnellere Abwicklung der Vergabeverfahren.
Die Vorteile der eVergabe für Bieter sind:
- Kostenfreie Registrierung und Recherche
- Kostenfreie Vergabeunterlagen
- Automatische Informationen über Ausschreibungen in Ihrer Region
- Höhere Rechtssicherheit bei der Angebotsabgabe im Angebotsassistent
- Mögliche Nutzung/Angebotsabgabe rund um die Uhr
- Keine zusätzlichen Softwareinstallationen
- Einsparung von Aufwand und Kosten bei elektronischer Angebotsabgabe
- Angebotsabgabe ohne digitale Signatur in Textform
Bitte registrieren Sie sich daher auf dem Bekanntmachungs- und Vergabeportal der Deutschen eVergabe. Sollten Sie weitere Hilfestellung wünschen, wenden Sie sich gerne an den Kundendienst der Deutschen eVergabe unter der Telefonnummer 0611/949 106 83.
Ab dem 18.04.2017 dürfen bei europaweiten Vergabeverfahren nur noch elektronische Angebote zugelassen werden.
Nähere Informationen erhalten Sie über den unten aufgeführten Flyer.
Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG)
Zum 01.01.2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in Kraft getreten. Das Gesetz soll Verzerrungen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegenwirken, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, Belastungen für die sozialen Sicherungssysteme mildern sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Es ist im Wesentlichen für alle nach dem 01.01.2014 im Land Niedersachsen beginnenden Auftragsvergaben über Bau-, Liefer- und Dienstleistungen ab einem geschätzten Auftragswert von 10.000 Euro zu berücksichtigen.
Für die Fälle, in denen kein tarifvertraglicher Mindestlohn vorgeschrieben ist, wird der gesetzlich festgesetzte Mindestlohn gefordert. Die Bieter haben bei Abgabe des Angebotes zu erklären, dass sie ihren Arbeitnehmer/innen bei der Ausführung der Leistung mindestens dieses Mindestentgelt zahlen.
Präqualifizierung
Eine Präqualifizierung ist die vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung und Zertifizierung von Eignungsnachweisen. Sie schafft für die Unternehmen eine höhere Rechtssicherheit und reduziert den Zeit- und Kostenaufwand. Für die Präqualifizierung reichen die Unternehmen einmal jährliche bei der zuständigen Präqualifizierungsstelle (PQ-Stelle) die notwendigen Dokumente und Eignungsnachweise ein. Nach positiver Prüfung erhalten sie ein Zertifikat mit Zertifikatsnummer. Das Unternehmen wird dann in einer Datenbank registriert. Bei jeder Angebotsabgabe muss das Unternehmen jetzt nur noch die Zertifikatsnummer angeben bzw. das Zertifikat in Kopie beifügen. Die von den Präqualifizierungsstellen überprüften Dokumente sind dann für die öffentlichen Auftraggeber einsehbar, denen das Zertifikat mit der spezifischen Zertifizierungsnummer vorliegt.
Bieterkartei
Die Zentrale Vergabestelle führt eine Bieterkartei. Wenn Sie möchten, dass Ihre Firma in die Bieterkartei aufgenommen wird, dann füllen Sie bitte das unten beigefügte Formular "Selbstauskunft zur Datenerfassung in der Bieterkartei" aus und senden dies gemeinsam mit der ausgefüllten "Eigenerklärung zur Eignung" an die Zentrale Vergabestelle zurück. Vielen Dank für Ihr Interesse!
Zentrale Vergabestelle
Die Vergabeverfahren der Gemeinde Schwanewede werden zukünftig über das Vergabeportal der Deutschen eVergabe abgewickelt.
Für die Umsetzung der elektronischen Vergabe arbeitet die Gemeinde Schwanewede ab sofort mit der Zentralen Vergabestelle des Landkreises Osterholz zusammen.
Die Zentrale Vergabestelle betreut sämtliche Ausschreibungs- bzw. Vergabeverfahren von der Einleitung des Vergabeverfahrens bis zur Auftragsvergabe. Ziel ist es, die Vergabeverfahren transparent, rechtssicher und einheitlich abzuwickeln. Die Zentrale Vergabestelle ist Ansprechpartner für die Bieter im gesamten Vergabeverfahren.
Vorteil der Zusammenarbeit ist, dass das komplexe Vergaberechtswissen weiter gebündelt wird und somit nur noch an einer Stelle vorgehalten werden muss. Außerdem können die kreisangehörigen Kommunen so die gesetzlichen Anforderungen der Europäischen Union zur verpflichtenden Einführung der eVergabe erfüllen, ohne dass sie selbst ein entsprechendes System beschaffen und betreuen müssen. Für die Unternehmen im Landkreis hat die Kooperation zwischen Landkreis und Gemeinden zum Vorteil, dass sie nur eine einheitliche Vergabeplattform bedienen müssten.