Fundbüro
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Aufbewahrung der Fundsache
Im Fundamt (Einwohnermeldeamt) oder beim Finder (nach vorheriger Vereinbarung mit dem Fundamt)
Aufbewahrungsfrist
6 Monate (gerechnet ab dem Tag der Anzeige beim Fundamt)
Eigentumserwerb
Der/die FinderIn erwirbt das Eigentum an der Fundsache, wenn dieser sich den Eigentumserwerb bei der Anzeige vorbehält, der/die VerliererIn sich nicht gemeldet hat, die Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, der Anspruch abgelaufen ist und der Anspruch innerhalb eines Monats nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist geltend gemacht wird.
Herausgabe der Fundsache
Dem/der VerliererIn wird die Fundsache herausgegeben, wenn diese/r nachweisen kann, dass er/sie EigentümerIn der Fundsache ist.
Dem/der FinderIn wird die Fundsache herausgeben, wenn er/sie die Voraussetzungen des Eigentumserwerbs (siehe oben) erfüllt. Andernfalls geht das Eigentum auf die Gemeinde Schwanewede über, die dann frei über die Fundsache verfügen kann.
Höhe des Finderlohnes
Nach dem Wert der Fundsache (Entscheidung im Einzelfall)
Negativbescheinigung von Fundsachen
Sie können im Fundbüro eine Bescheinigung, dass Ihre verlorene Sache nicht abgegeben wurde, für Ihre Versicherung erhalten. Diese Bescheinigung kostet 5,00 €.