Fundbüro
Sie haben einen Gegenstand gefunden?
Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt einen Gegenstand mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen Fund abgeben. Anlaufstelle ist das Fundbüro Ihrer Kommune. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen. Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien werden festgehalten, da Sie unter Umständen später Anspruch auf Finderlohn haben oder auf den Fund selbst, falls sich nach Fristablauf kein Besitzer feststellen lässt.
Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen. Die Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Kommune.
Sie haben ein Tier gefunden?
Auch Tiere gelten als Fundsache. Sollten Sie ein Tier gefunden haben, nehmen Sie bitte ebenfalls Kontakt mit dem Fundbüro der Gemeinde Schwanewede auf. Soweit ein Verbleib des Tieres nach erfolgter Absprache mit dem Fundbüro bei Ihnen als Finder nicht möglich oder erwünscht ist, wird das Tier in einem Tierheim verbracht.
Sie haben einen Gegenstand verloren?
Bei Verlust von Fundsachen können Sie Online nach verlorenen Gegenständen suchen sowie eine Verlustanzeige aufgeben. Gerne können sie zu den angegebenen Öffnungszeiten uns auch kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Ansprechpartner/in
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Gewerbeangelegenheiten / Fundsachen / FischereischeinRathaus, Zimmer 13 // EG Damm 4 28790 Schwanewede Telefon: 04209 74-206 E-Mail: gewerbe@schwanewede.deE-Mail: fundsachen@schwanewede.de Arbeitszeit: |