Regenwasserkanal
Der Regenwasserkanal dient zur Aufnahme des Oberflächenwassers von Straßenflächen und von anliegenden Grundstücken. Für die Entwässerung der Straße ist jeweils der Träger der Straßenbaulast zuständig. Dies ist für die Gemeindestraßen die Gemeinde Schwanewede für Kreisstraßen der Landkreis Osterholz und für Landes- und Bundesstraßen die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (Zweigstelle Hagen im Bremischen).
Nach § 96 Absatz 3 Niedersächsisches Wassergesetz ist jeder Grundstückseigentümer verpflichtet, das auf seinem Grundstück anfallende Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickern zu lassen. Nur wenn das nicht (z.B. aufgrund der Bodenverhältnisse) oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist und wenn der Regenwasserkanal die zusätzlichen Wassermengen noch aufnehmen kann, darf an den Regenwasserkanal der Gemeinde Schwanewede angeschlossen werden. Nicht überall in der Gemeinde Schwanewede ist ein Regenwasserkanal vorhanden.
Die Beantragung eines Anschlusses an den Regenwasserkanal der Gemeinde Schwanewede ist mit dem hinterlegten Dokument vorzunehmen.
Die Tiefbauarbeiten für den Hausanschluss werden dann durch eine Fachfirma im Auftrag der Gemeinde Schwanewede ausgeführt. Grundstücksseitig wird direkt hinter der Grenze ein Revisionsschacht mit mindestens 40 cm Innendurchmesser gesetzt.
Die Herstellungskosten für den Anschluss an den Regenwasserkanal der Gemeinde Schwanewede sind von der Bauherrin / dem Bauherrn zu tragen. Darüber hinaus fallen jährliche Kosten in Höhe von 0,41 € pro Quadratmeter angeschlossener Fläche an.
Ansprechpartner/in
Herr Rodig![]() | |
TiefbauunterhaltungRathaus, Zimmer 13 // EG Damm 4 28790 Schwanewede Telefon: 04209 74-360 E-Mail: tiefbau@schwanewede.de |