„Wir alle kennen Ostern als ein Fest der Familie und als ein Fest, an dem man oftmals die ersten Frühlingstage genießen und beispielsweise gemütliche Stunden am wärmenden Osterfeuer verbringt“, sagt Landrat Bernd Lütjen. „Angesichts der weiterhin anhaltenden Corona-Pandemie und deutschlandweit steigenden Fallzahlen kann das Fest jedoch in diesem Jahr nicht wie gewünscht ablaufen“. Er bittet alle Menschen aus dem Landkreis Osterholz darum, sich auch während der Osterfeiertage an die derzeit geltenden Regelungen zur Eindämmung des Corona-Virus zu halten.
Treffen im familiären Umfeld oder unter Freunden sind auf Personen aus einem Haushalt und zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt begrenzt. Nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren aus diesen beiden Haushalten zählen nicht mit. Für enge Familienangehörige gibt es keine Ausnahmen.
Auch sollten Tagesausflüge, beispielsweise an die nahgelegene Nordsee, unterbleiben. „Es ist wichtig, dass wir jede nicht notwendige Ansammlung von Menschen derzeit vermeiden – auch zu Ostern. Dies wurde auch in der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung vorgesehen“. Dies gelte auch für den Einkauf im Supermarkt. Die Tage vor den Osterfeiertagen und vor allem der Karsamstag sind erfahrungsgemäß hoch frequentiert. „Verlagern Sie Ihren notwendigen Einkauf daher vielleicht ausnahmsweise bereits auf den Dienstag oder Mittwoch“, so der Landrat weiter.
Das Anzünden von Osterfeuern ist in diesem Jahr – egal ob mit Publikum oder ohne – ebenfalls nach der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung nicht erlaubt. „Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer. Durch die Absage fällt dieses Merkmal weg. Damit wäre ein Verbrennen auch im heimischen Garten nicht zulässig“, klärt Landrat Bernd Lütjen auf. Es würden empfindliche Geldstrafen drohen. Auch Feuerschalen seien als offene Feuer nicht in jeder Gemeinde erlaubt. Die Wohnortgemeinden könnten hierüber Informationen geben.
„Lassen Sie uns gemeinsam das Beste aus der Situation machen“, so Lütjen abschließend. „Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Osterholz ein schönes Osterfest und bleiben Sie vor allen Dingen gesund!“. Den infizierten Personen, die sich derzeit in häuslicher Quarantäne und im Krankenhaus befinden wünschen sie eine baldige Genesung.
Der Landkreis Osterholz hat alle Informationen zum Corona-Virus unter www.landkreis-osterholz.de/corona zusammengefasst. Antworten auf häufig gestellte Fragen werden unter www.landkreis-osterholz.de/corona-fragen aufgelistet. Sollte eine Frage dort nicht beantwortet werden, dann steht das Bürgertelefon des Gesundheitsamtes gerne unter 04791/930-2900 zur Verfügung. Da über Wochen hinweg der deutlich überwiegende Anteil der Anrufe vormittags eingeht, werden die Sprechzeiten des Bürgertelefons ab dem 6. April 2021 werktags auf den Zeitraum von 08:00 bis 12:00 Uhr angeglichen.