Der Jagdpachtvertrag wird zwischen dem Inhaber des Jagdrechts und dem Jagdpächter geschlossen. Der Vertrag ist der zuständigen Stelle anzuzeigen. Die zuständige Stelle hat die Möglichkeit, diesen innerhalb einer Frist zu beanstanden.
Jagdpachtvertrag - Anzeige
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an den Landkreis als Jagdbehörde.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- der zwischen dem Inhaber des Jagdrechts und dem Jagdpächter geschlossene und unterzeichnete Jagdpachtvertrag in 3facher Ausführung
- Anzeige des Jagdpachtvertrages
- Erklärung des/der Pächter/s über weitere zur Jagd befugte Flächen
- aktuelle Revierkarte
- Protokoll der Mitgliederversammlung in der die Verpachtung beschlossen wurde (gilt nicht bei Eigenjagdbezirken)
Welche Gebühren fallen an?
Für die Prüfung oder Beanstandung eines Jagdpachtvertrages nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Bundesjagdgesetz (BJagdG) werden 15 bis 25 Euro erhoben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die zuständige Stelle kann den Vertrag binnen drei Wochen nach Eingang der Anzeige beanstanden, wenn die Vorschriften über die Pachtdauer nicht beachtet sind oder wenn zu erwarten ist, dass durch eine vertragsmäßige Jagdausübung die Vorschriften des Jagdrechts verletzt werden.
Innerhalb dieser drei Wochen darf der Pächter die Jagd nicht ausüben, sofern nicht die zuständige Stelle die Jagdausübung zu einem früheren Zeitpunkt gestattet.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Nach § 11 Abs. 7 Bundesjagdgesetz (BJagdG) ist die Fläche, auf der einem Jagdausübungsberechtigten oder Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaubnis die Ausübung des Jagdrechts zusteht, in den Jagdschein einzutragen.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung; aktualisiert am 15.03.2012
Ansprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
Frau Wellmann![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsamt › Sachgebiet Gewerbe und Wirtschaft, Landwirtschaft und Forsten, Jagd und Waffen Kreishaus I, Hauptgebäude, Zimmer 012 Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-1851 Telefax: 04791 930-111851 E-Mail: ordnungsamt@landkreis-osterholz.de | |
Frau Bode![]() | |
Amt / Bereich Ordnungsamt › Sachgebiet Gewerbe und Wirtschaft, Landwirtschaft und Forsten, Jagd und Waffen (Leitung) Kreishaus I, Nebengebäude, Zimmer 020 Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-1850 Telefax: 04791 930-111850 E-Mail: ordnungsamt@landkreis-osterholz.de |