Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen, müssen vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung wahrnehmen (§ 10 Prostituiertenschutzgesetz). Die gesundheitliche Beratung erfolgt im Gesundheitsamt. Ohne eine Bescheinigung über die durchgeführte gesundheitliche Beratung ist eine Anmeldung beim Ordnungsamt des Landkreises Osterholz nicht möglich.
Die gesundheitliche Beratung erfolgt in einem Einzelgespräch angepasst an die persönliche Lebenssituation der beratenen Person. Sie schließt insbesondere Fragen der Krankheitsverhütung, der Empfängnisregelung, der Schwangerschaft und der Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs ein.
Beratungsgespräche nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz sind jeden Montag in der Zeit von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr im Gesundheitsamt möglich. Bitte vereinbaren Sie telefonisch Ihren persönlichen Termin.