Ändert sich der Name des Inhabers einer Fahrerlaubnis (z.B. nach einer Heirat, Scheidung usw.), wird auch geraten, dringend eine Änderung des Führerscheines vorzunehmen. Der Antrag ist persönlich zu stellen. Die Abholung kann auch durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.
Voraussetzungen:
- Sie sind im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis
- Ihre persönlichen Daten stimmen mit den im Führerschein aufgeführten Angaben nicht mehr überein