Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden oder Wasser verborgen sind oder waren.
Bodendenkmalpflege
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für Anträge auf Ausgrabungen, Erdarbeiten an Stellen mit Bodendenkmalen und Entgegennahme von Bodenfunden ist zunächst die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landkreis Osterholz.
Fachliche Beratung leistet auf Anforderung das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner/in beim Landkreis Osterholz
Frau Specht![]() | |
Amt / Bereich Bauordnungsamt › Technisches Sachgebiet Bauordnung Kreishaus II, Zimmer 0.13 Am Osterholze 2a 27711 Osterholz-Scharmbeck Telefon: 04791 930-3148 Telefax: 04791 930-113148 E-Mail: katharina.specht@landkreis-osterholz.de |