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Kreisjägermeister gibt Notzeit für das Kreisgebiet bekannt
Die derzeitige Wetterlage (hohe verharschte Schneelagen in Verbindung mit anhaltendem Starkfrost) macht es zurzeit dem heimischen Wild nur unter größten Schwierigkeiten möglich, in ausreichendem Maße natürliche Äsung aufzunehmen. Deshalb hat der Kreisjägermeister für das gesamte Kreisgebiet Notzeit nach dem Nds. Jagdgesetz bekanntgemacht.
Die Notzeit erstreckt sich vorerst auf den Zeitraum vom Tag der Bekanntgabe bis einschließlich dem 28. Februar 2010. Die Jagdausübung (§ 1 Abs. 4 Bundesjagdgesetz -BJagdG) ist während der Notzeit im gesamten Bereich des Landkreises Osterholz nicht zulässig. Nähere Informationen erhalten Sie in der beigefügten Bekanntmachung.
Meldung vom 15.02.2010



